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Neue DIN EN 16 282!!!

„Für gewerbliche Großküchen gilt die neue DIN EN 16282 Großküchengeräte – Einrichtungen zur Be- und Entlüftung von gewerblichen Küchen. Sie beruht weitgehend auf der DIN-Norm 18869 Teil 1-8 und der VDI-Richtlinie 2052 !

Was ändert sich bei Küchenlüftungshauben? Was bei Abscheidern?

Küchenablufthauben müssen in Zukunft einen größeren seitlichen Überstand zum Kochblock aufweisen. Bisher betrug dieser Überstand allseitig 20 cm, gemessen von der Außenseite des Kochblocks bis zur Innenkante der Fettfangrinne. In Zukunft wird dieser Überstand 30 cm betragen. Bei Geräten mit zu öffnenden Türen, wie Kombidämpfern oder Backöfen, muss der Überstand an der Tür von bisher 40 cm auf 60 cm vergrößert werden. Diese Regelung dient einer verbesserten Erfassung der aufsteigenden Kochwrasen. Die mindestens einzuhaltende Höhe der Haubenunterkante, die bisher auf 2,10 m festgelegt war, wird auf 2 m reduziert. Küchenlüftungsdecken müssen über die gesamte Fläche der Küche ausgeführt werden, dies gilt auch für Show-Küchen. Für die sogenannten Abscheider gibt es keine Neuerungen. Es sollte an dieser Stelle aber noch einmal wiederholt werden, dass über Koch- und Bratgeräten aus Brandschutzgründen keine sogenannten Streckmetallfilter oder Metallgestrickfilter mehr zulässig sind. In der Praxis werden diese trotzdem immer noch häufig verwendet. Zugelassen sind nur noch flammdurchschlagsicher geprüfte Abscheider, die folgenden Stempel tragen: geprüft DIN 18869-5 Typ A. Hinter solche Abscheider kann zusätzlich ein Streckmetallfilter bisheriger Bauart zur Erhöhung des Abscheidegrades eingesetzt werden.

Für den Einbau und Betrieb von stationären Feuerlöschanlagen gab es bis dato mit der Ausnahme der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) keine eindeutige nationale Regelung. Die noch gültige DIN 18869 fordert eine automatisch wirksame Feuerlöschanlage, wenn sich mehr als 50 l Speiseöl und eine höhere thermische Leistung als 60 kW im Kochblock oder in der Küchenzeile befinden. In der Regel BGR11 der Berufsgenossenschaft werden hiervon abweichende Forderungen gestellt.

Wenn eine Feuerlöschanlage installiert wird, werden alle Geräte, die Öl/Fett verwenden, als Brandgefahr betrachtet und müssen geschützt werden. Lüftungsdecken/Dunstabzugshauben und Luftleitungszugänge, die mit derselben Abluftleitung verbunden sind, müssen ebenfalls geschützt und gleichzeitig ausgelöst werden.

 

Während der im ersten Entwurf verwendete Wortlaut noch suggeriert, dass in jedem Fall eine Feuerlöschanlage installiert werden muss, unabhängig von den Parametern der eingesetzten Geräte, ist die nun gültige Fassung um den Zusatz „WENN eine Feuerlöschanlage installiert wird,…“ ergänzt worden.
Dies bedeutet, dass die DIN EN 16282 nicht vorschreibt, dass grundsätzlich eine Feuerlöschanlage installiert werden muss.
Daher sind vom Bauherren bzw. Planungsbüro folgende Punkte vorab zu klären:
- Die Verpflichtung gemäß Brandschutzkonzept
- Die Umsetzung der DGUV-R 110-002 (insb. Anhang 1, 1.2.12, Ausgabe 2016)
- Privatrechtliche Vereinbarungen mit dem Sachversicherer
und ob auf dieser Grundlage die Verpflichtung zur Errichtung einer stationären Feuerlöschanlage besteht.

 Bei der Neuplanung einer Küche sollte daher unbedingt Rücksprache mit dem Feuerversicherer und dem Sachverständigen gehalten werden, der die bauaufsichtliche Abnahme der Küchenlüftungsanlage und der thermischen Geräte vorzunehmen hat (Bezirksschornsteinfegermeister und Prüfsachverständiger Lüftung nach dem Bauordnungsrecht).

 

Maßnahme zum Betreiben von Clubs in Coronazeiten:

Eine wichtige Rolle bei den Auflagen spielt die Belüftung. Betriebe, die mit ihrer Lüftungsanlage eine Frischluftzufuhr von mindestens 40 Kubikmetern pro Stunde und Person gewährleisten können, dürfen seit dem Wochenende (KW35/2021) unter Beachtung der 3G-Regel bei voller Kapazität öffnen und Tanzen ohne Masken erlauben. Als Testnachweis gelten nur höchstens 48 Stunden alte PCR-Tests. Bei weniger starken Lüftungsanlagen dürfen höchstens 70 Prozent der sonst zulässigen Gästezahl in den Club kommen – und nur, wenn die Besucher geimpft oder genesen sind. Clubs ohne Lüftungsanlagen müssen als Ersatz Luftreiniger einsetzen.

Gerne beraten wir sie, bei einem vor Ort Termin, wenn nötig, zu diesem Thema!

UV-  (C) Ozon Luftreinigungsanlage eingebaut in die Dunstabzugshaube:
Das UV - (C) Ozon- Luftreinigungssystem führt zur effizienten Reduktion von organischen, fetthaltigen und geruchstragenden Partikeln in der Abluft durch kalte Verbrennung der organischen Bestandsteile und Umwandlung in biologisch abbaubare Moleküle.
Folgende Vorteile bietet diese Technologie:
-Geruchsreduktion um bis zu 90%
-Geruchsreduktion mit nachgeschaltetem Katalysator bis zu 96 %
- Verhinderung von Ablagerungen im Haubeninneren und der Versottung des Abluftsystems, sowie nachfolgender Anlagekomponenten.
- Deutliche Reduzierung der Brandgefahr
- Reduzierte wartungs- und Instandhaltungskosten der nachfolgenden Anlagekomponenten
- Nutzung der Küchenabluft für Wärmerückgewinnung möglich

Für eventuellen Umluftbetrieb;

Nachgeschalteter Katalysator; Kastengehäuse aus verz. Stahlblech mit doppelwandigen Paneelen mit Revisionsklappe, integriere Aktivkohlefilter und synthetischem Schwerpartikelfilter

Indiktionshauben:
Energiesparendes Wand.- Mittelhaubensystem für unbeheizte
Zuluft bis ca. 50 % der Abluftmenge, bestehend aus
dem Haubenkörper mit stabiler Edelstahlkonstruktion, in
Chromnickelstahlblech 18/10 Werkstoff
Nr.1.4301 (rost- und säurebeständig),einem wärmegedämmten
Kaltluftbereich (Zuluftkammer),mit Zuluftregulierung
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