Aktuelles
Neue DIN EN 16 282!!!
„Für gewerbliche Großküchen gilt die neue DIN EN 16282 Großküchengeräte – Einrichtungen zur Be- und Entlüftung von gewerblichen Küchen. Sie beruht weitgehend auf der DIN-Norm 18869 Teil 1-8 und der VDI-Richtlinie 2052 !
Was ändert sich bei Küchenlüftungshauben? Was bei Abscheidern?
Küchenablufthauben müssen in Zukunft einen größeren seitlichen Überstand zum Kochblock aufweisen. Bisher betrug dieser Überstand allseitig 20 cm, gemessen von der Außenseite des Kochblocks bis zur Innenkante der Fettfangrinne. In Zukunft wird dieser Überstand 30 cm betragen. Bei Geräten mit zu öffnenden Türen, wie Kombidämpfern oder Backöfen, muss der Überstand an der Tür von bisher 40 cm auf 60 cm vergrößert werden. Diese Regelung dient einer verbesserten Erfassung der aufsteigenden Kochwrasen. Die mindestens einzuhaltende Höhe der Haubenunterkante, die bisher auf 2,10 m festgelegt war, wird auf 2 m reduziert. Küchenlüftungsdecken müssen über die gesamte Fläche der Küche ausgeführt werden, dies gilt auch für Show-Küchen. Für die sogenannten Abscheider gibt es keine Neuerungen. Es sollte an dieser Stelle aber noch einmal wiederholt werden, dass über Koch- und Bratgeräten aus Brandschutzgründen keine sogenannten Streckmetallfilter oder Metallgestrickfilter mehr zulässig sind. In der Praxis werden diese trotzdem immer noch häufig verwendet. Zugelassen sind nur noch flammdurchschlagsicher geprüfte Abscheider, die folgenden Stempel tragen: geprüft DIN 18869-5 Typ A. Hinter solche Abscheider kann zusätzlich ein Streckmetallfilter bisheriger Bauart zur Erhöhung des Abscheidegrades eingesetzt werden.
Für den Einbau und Betrieb von stationären Feuerlöschanlagen gab es bis dato mit der Ausnahme der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) keine eindeutige nationale Regelung. Die noch gültige DIN 18869 fordert eine automatisch wirksame Feuerlöschanlage, wenn sich mehr als 50 l Speiseöl und eine höhere thermische Leistung als 60 kW im Kochblock oder in der Küchenzeile befinden. In der Regel BGR11 der Berufsgenossenschaft werden hiervon abweichende Forderungen gestellt.
Wenn eine Feuerlöschanlage installiert wird, werden alle Geräte, die Öl/Fett verwenden, als Brandgefahr betrachtet und müssen geschützt werden. Lüftungsdecken/Dunstabzugshauben und Luftleitungszugänge, die mit derselben Abluftleitung verbunden sind, müssen ebenfalls geschützt und gleichzeitig ausgelöst werden.
Während der im ersten Entwurf verwendete Wortlaut noch suggeriert, dass in jedem Fall eine Feuerlöschanlage installiert werden muss, unabhängig von den Parametern der eingesetzten Geräte, ist die
nun gültige Fassung um den Zusatz „WENN eine Feuerlöschanlage installiert wird,…“ ergänzt worden.
Dies bedeutet, dass die DIN EN 16282 nicht vorschreibt, dass grundsätzlich eine Feuerlöschanlage installiert werden muss.
Daher sind vom Bauherren bzw. Planungsbüro folgende Punkte vorab zu klären:
- Die Verpflichtung gemäß Brandschutzkonzept
- Die Umsetzung der DGUV-R 110-002 (insb. Anhang 1, 1.2.12, Ausgabe 2016)
- Privatrechtliche Vereinbarungen mit dem Sachversicherer
und ob auf dieser Grundlage die Verpflichtung zur Errichtung einer stationären Feuerlöschanlage besteht.
Bei der Neuplanung einer Küche sollte daher unbedingt Rücksprache mit dem Feuerversicherer und dem Sachverständigen gehalten werden, der die bauaufsichtliche Abnahme der Küchenlüftungsanlage und der thermischen Geräte vorzunehmen hat (Bezirksschornsteinfegermeister und Prüfsachverständiger Lüftung nach dem Bauordnungsrecht).
Indiktionshauben:
Energiesparendes Wand.- Mittelhaubensystem für unbeheizte
Zuluft bis ca. 25 % der Abluftmenge, bestehend aus
dem Haubenkörper mit stabiler Edelstahlkonstruktion, in
Chromnickelstahlblech 18/10 Werkstoff
Nr.1.4301 (rost- und säurebeständig),einem wärmegedämmten
Kaltluftbereich (Zuluftkammer),mit Zuluftregulierung
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